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FAQ

Wir empfehlen als Zugabe ein klassisches Indian Dry Tonic Water.
Eine Orangenzeste und/oder ein Zweig Rosmarin macht den Drink perfekt.
Pur auf Eis! Alternativ mit einer Orangenzeste oder einem Schnitzer Zitrone.
Als „Navy Strength“ bezeichnet man Alkohol der mindestens 57% Alkohol hat.

Die britische Royal Navy besetzte im Jahr 1655 Jamaica, aber es gab viele Kranke und Verletzte in der Bevölkerung sowie in den eigenen Reihen. Viele der englische Matrosen waren dazu psychisch angeschlagen. Die Royal Navy startete daraufhin ein Programm um die Mannschaft zu beruhigen. Die Matrosen bekamen nun täglich Rum anstatt französischem Brandy. Damit der Rum, die tägliche Ration von einem halben englischen Pint, nicht verwässert war, wurde er auf Schießpulver gegossen und angezündet. Hatte der Rum über 57% Alkohol (oder 100UK Proof) brannte das Schießpulver. Das war der Beweis für einen Navy-Strength Rum. Denn es gab damals noch keinen Alkoholmeter um den Alkoholgehalt zu messen.

Westlich von London, also in der Karibik, gab es den Rum. Östlich von London, Richtung Indien, war der Wacholderschnaps, also Gin, sehr beliebt. Und so wurde auch gleich der Navy-Strength Gin ins Leben gerufen.
Navy-Strength bedeutet also mindestens 57% Alkohol. Unser Navy-Strength hat nachweislich 69% Alkohol.
Aufgrund seines hohen Alkoholgehalts weist der Navy Strength Gin deutliche Geschmacksunterschiede zu anderen Gin-Sorten auf.

Alle diese starken Gins haben aber ein höchst intensives und natürlich kräftiges Aroma. Daher eignen sie sich auch hervorragend für Cocktails jeglicher Art. Auch pur auf Eis oder eben als Gin & Tonic schmeckt er hervorragend. Probieren Sie es aus!

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Ursprünglich hieß das heutige Kultgetränk „Genever“ bzw. „Genièvre“ nach dem niederländischen bzw. französischen Begriff für Wacholder. Später wurde das Getränk nach England gebracht und es entwickelte sich daraus der englische Name Gin.
Nein, der Gin behält seine Farbe.
Der Blue Drop Gin wird etwas heller, da sich durch die Zugabe von Tonic der Gin verdünnt.
Das gilt natürlich auch für den Blue Drop Navy Strength.
Vermutlich stammt der Gin ursprünglich aus den Niederlanden oder den heutigen Benelux-Ländern. König Wilhelm III. exportierte den Gin im 17. Jahrhundert nach England.
Der niederländische Arzt Franciscus Sylvius de la Boe stellte im 16. Jahrhundert den Wachholderschnaps her.
Ursprünglich war der Genever als Heilmittel und medizinisches Getränk gedacht.
Destillierte Spirituosen wie Gin, Whisky oder Wodka sind in der Regel immer vegan.
Wir schreiben auf dieser Seite über Gin, über den Genuss am Trinken. Über Dinge, die man erst ab 18 darf. Warum haben wir also keine Altersabfrage, die per Pop-Up mit erhobenem Zeigefinger darauf aufmerksam macht, dass all das Zeug hier nur für Erwachsene ist? Was ist jetzt, wenn ein 15jähriger auf diese Seite kommt und wegen des fehlenden Pop-Ups denkt, er dürfe hier sein und hätte jedes Recht, sich über leckere Gins zu informieren? Was ist, wenn dieser arme Junge – nennen wir ihn Max – loszieht und sich betrinkt, weil er vom fehlenden Pop-Up ausgehend der Meinung ist, dass Alkohol doch für Jugendliche frei zugänglich sei?
Was, wenn er in den nächsten Laden ginge und dem Verkäufer erklärte, dass auf cold-drop.com keine Altersabfrage sei und deswegen ja eigentlich klar sein müsse, dass er jetzt Alkohol kaufen dürfe? Was, wenn der Verkäufer ihm glaubt und seinen Schnaps plötzlich auf der Straße den Jugendlichen feilbietet? Wie können wir hier dieses Risiko nur tragen? Max, wie konntest du dich nur von uns verführen lassen?
Altersabfrage? Bringt nix!
Seien wir ehrlich: Jeder vernünftige junge Mensch klickt auf „Ja, ich bin 18 Jahre oder älter“, wenn die Abfrage erscheint. Noch nie in der Geschichte der Menschheit hat ein derart simpler Schutzmechanismus irgendwas gebracht. Das wissen auch die Brauereien, Destillen und Schnapsverkäufer im Netz, aber Altersabfragen sind je nach Alkoholverkaufs- und Suchmaschinen-Richtlinie Pflicht für Webseitenbetreiber. Das nur, um die Frage zu beantworten „Warum machen die das, wenn’s nix bringt?“
Wirksamer Jugendschutz verlangt eine sinnvolle Altersabfrage unter Zuhilfenahme von Postident-Verfahren oder ähnlichen Mechanismen. Deshalb achten wir auch darauf, dass unser Versanddienstleister über wirkungsvolle Jugendschutzmaßnahmen verfügt, die sicherstellen, dass Minderjährigen kein Schnaps ausgeliefert wird. Denn: Wir unterstützen Jugendschutz und setzen uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol ein.
Altersfreigabe? Bringt was!
Wenn ihr euch als Minderjährige an dieser Stelle also eine flammende Rede für eine Senkung der Altersgrenze für Alkohol gewünscht habt, müssen wir euch enttäuschen. Wir befürchten, dass sich keiner von euch daran hält und wir haben selbst nicht genau bis zum 18ten Geburtstag gewartet. Aber wir hätten vermutlich deutlich öfter gefeiert und wären vermutlich auch dabei abgestürzt, wenn man uns das harte Zeug mit 16 schon einfach so verkauft hätte.
Dass wir Schnäpse und Spirituosen wirklich genießen, statt sie einfach in uns reinschütten, dass wir mal guten Gewissens 40 Euro aufwärts (deutlich aufwärts) für eine Flasche Gin ausgeben, das hat gedauert. Im Nachhinein betrachtet, wäre aber so mancher Abend deutlich schöner verlaufen, wenn wir es bei zwei, drei besonders leckeren Gläsern zum Preis eines kompletten Vollrauschs gelassen hätten. Zugegeben: Manche Abende waren gut, genau wie sie waren. Meistens allerdings, weil irgendwer immer nüchtern genug war, um auf den Rest aufzupassen.
Ja, wir wissen selbst, dass mit 18 nicht plötzlich der Schalter umgeklappt wird und man sich in einen verantwortungsbewussten Erwachsenen verwandelt. Wir wissen auch, dass so mancher 15jähriger so manchem 30jährigen geistig deutlich voraus sein kann und dass das Alter nicht immer das ausschlaggebende Kriterium für Vertrauen sein kann. Aber irgendwo muss der Gesetzgeber die Grenze ziehen. Und das unterstützen wir auch!
Egal, ob ihr uns da jetzt zustimmt oder nicht, egal ob ihr legal trinkt oder heimlich im Bauwagen hinter dem Jugendheim. Kennt euer Limit, lasst die Karre stehen, kommt gut heim.